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Batterieverordnung
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Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der
Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir
gesetzlich verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung (§12) auf
Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind
als Endverbraucher zur ordnungsgemäßen Entsorgung gebrauchter Batterien
gesetzlich verpflichtet.
Sie können Batterien nach Gebrauch unentgeltlich in kommunalen
Sammelstellen abgeben oder auch an uns zurück senden. Bei Rücksendungen
an uns, bitte ausreichend frankiert per Post senden.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Batterien und Akkus bei der Abgabe
vollständig entladen sind, bzw. gegen Kurzschluss gesichert werden.
(z.B. durch Abkleben der Pole mit Klebestreifen)
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem
Symbol einer durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe des
Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des
Schadstoffes. "Cd" steht für Cadmium, "Pb" für Blei und "Hg" für
Quecksilber. |
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